Promotionsausschuss der Mercator School of Management, Fakultät für Betriebswirtschaftslehre
Mitglieder des Promotionsausschusses
Gruppe der Professorinnen und Professoren
Prof. Dr. Jochen Gönsch (Vorsitzender)
Prof. Dr. Alf Kimms (stellvertretender Vorsitzender)
Prof. Dr. Eugen Kovac
Prof. Dr. Marie Paul
Prof. Dr. Tobias Seidel
Prof. Dr. Jens Wrona
Prof. Dr. Joachim Prinz (stellv. Mitglied)
Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Priyanha Logeswaran
Thiemo Wasielewski
Helen Hofmann (beratendes, studentisches Mitglied)
Anschrift
Universität Duisburg-Essen
Mercator School of Management
Promotionsausschuss
Lotharstr. 65
47057 Duisburg
Zulassung zum Promotionsverfahren
(1) Welche Unterlagen sind für die Zulassung zum Promotionsverfahren gem. § 6 PromO 2012 einzureichen?
(siehe Promotionsordnung der MSM):
- ausgefüllter Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren (unterschrieben)
- unterschriebener Lebenslauf inkl. Geburtstag, Geburtsort, Wohnadresse, E-Mailadresse, Staatsangehörigkeit(en), Bildungsgang
- Ggf. Kopie der Heiratsurkunde, sofern auch der Geburtsname auf die Urkunde gedruckt werden soll
- Nachweise über das Vorliegen der erforderlichen Zugangsvoraussetzungen gemäß § 4 PromO 2012:
- Masterzeugnis und Masterurkunde
- sowie Bachelorzeugnis
- und das Reifezeugnis oder ein von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis (z.B. Abiturzeugnis)
- Exposé über die vorläufige Thematik der beabsichtigten Dissertation
(keine festen Vorgaben zu Form bzw. Seitenanzahl)
- zweifache Ausfertigung der Betreuungsvereinbarung
(unterschrieben durch Betreuerin/Betreuer, Antragstellerin/Antragsteller – die Unterschriften sind durch die Antragstellerin/den Antragsteller einzuholen)
(2) Wann erfolgt die Abgabe?
Die Antragsunterlagen für die Zulassung zum Promotionsverfahren können jederzeit eingereicht werden. Die Entscheidung des Promotionsausschusses über die Zulassung zum Promotionsverfahren wird der Antragstellerin/ dem Antragsteller schriftlich zugesandt. Mit der Zulassung geht die Eintragung in die Promovendenliste der MSM einher.
(3) Wo erfolgt die Abgabe der Unterlagen?
Die vollständigen Unterlagen sind im Dekanat bei Frau Severine Nowak (LB 033) einzureichen. Die Kopien aller Zeugnisse müssen entweder beglaubigt sein oder können bei Abgabe der Unterlagen zusammen mit den Originalen vorgelegt werden, sodass die Übereinstimmung geprüft und bestätigt werden kann. Bitte beachten Sie, dass nur vollständig eingereichte Unterlagen zum Promotionsverfahren bearbeitet werden.
(4) Informationen zur Einschreibung in den Promotionsstudiengang Betriebswirtschaftslehre
Bitte beachten Sie die Regelungen zur Einschreibepflicht gemäß der Einschreibungsordnung der Universität Duisburg-Essen und nehmen Sie das Handout zur Einschreibung in den Promotionsstudiengang zur Kenntnis. Für die Einschreibung in den Promotionsstudiengang "Betriebswirtschaftslehre" ist die schriftliche Bestätigung des Promotionsausschusses über die Zulassung zum Promotionsverfahren / Aufnahme in die Promovendenliste erforderlich. Darüberhinausgehende Informationen zur Einschreibung finden Sie auf den Seiten des Einschreibungswesens(ergänzend: Kontakt Einschreibungswesen). Die Datenschutzinformationen zur Einschreibung entnehmen Sie bitte hier.
Zulassung zur Promotionsprüfung
(1) Welche Unterlagen sind für die Zulassung zur Promotionsprüfung gem. § 7 PromO 2012 einzureichen?
(siehe Promotionsordnung der MSM):
- ausgefüllter Antrag auf Zulassung zur Promotionsprüfung (unterschrieben)
- vier Ausfertigungen der Dissertation in maschinengeschriebener und gedruckter Form mit einzuheftender unterschriebener Erklärung gem. § 10 Abs. 6 PromO und Musterdeckblatt A
(Hinweis: Bitte verwenden Sie den exakten Wortlaut der Erklärung gemäß § 10 Abs. 6. PromO und das Musterdeckblatt A ohne Änderungen oder Zusätze)
- eine Ausfertigung der Dissertation in elektronischer Form (PDF-Datei auf USB-Stick)
- Inhaltsverzeichnis bei kumulativen Dissertation, das auf die einzelnen Beiträge und Co-Autoren verweist
- Erklärung zur Nutzung künstlicher Intelligenz (unterschrieben)
(2) Wann erfolgt die Abgabe?
Die Antragsunterlagen für die Zulassung zur Promotionsprüfiung sind spätestens 21 Tage vor der Sitzung des Promotionsausschusses einzureichen. Die ordentlichen Sitzungen finden in der Regel zu Beginn und zum Ende der Vorlesungszeit statt.
Die nächste Sitzung des Promotionsausschusses findet am 03. Februar 2026 statt. Demnach sind die vollständigen Antragsunterlagen spätestens bis zum 13. Januar 2026 einzureichen. Die Entscheidung des Promotionsausschusses über die Zulassung zur Promotionsprüfung wird der Antragstellerin/ dem Antragsteller schriftlich zugesandt.
(3) Wo erfolgt die Abgabe der Unterlagen?
Bitte legen Sie die Unterlagen im Dekanat bei Frau Severine Nowak (LB 033) vor. Bitte beachten Sie, dass nur vollständig eingereichte Unterlagen bearbeitet werden.
Ansprechpartnerin
Sollten Sie Fragen zum formalen Ablauf der Promotion haben, wenden Sie sich bitte an Frau Severine Nowak (dekanat (at) msm.uni-due.de).
Passwortgeschützter Bereich für die Mitglieder des Promotionsausschusses
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