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 Do., 30. Sep. 2021   Wanja von der Goltz

UDE-Boarding-Verfahren für die 3G-Kontrolle

Zugang zu Veranstaltungen im Wintersemester

Die MSM kehrt zum Wintersemester in einen Hochschulbetrieb zurück, der es allen Studierenden ermöglichen soll, regelmäßig an Präsenzveranstaltungen am Campus teilzunehmen. Die Coronaschutzverordnung erlaubt die Teilnahme an Veranstaltungen in Bildungseinrichtungen nur geimpften, genesenen oder negativ getesteten Personen (3G). Mit der 3G-Regelung ist eine lückenlose Zugangskontrolle verbunden, die an der UDE mit einem zweistufigen System umgesetzt wird. Es ist an das von Flughäfen bekannte Check-in- und Boardingverfahren angelehnt.

An zentralen Check-In-Schaltern weisen Studierende ihre Identität nach und dokumentieren ihren 3G-Status über eine Impfbestätigung (einmalig), einen Genesungsnachweis (einmalig) oder einen negativen Corona-Test (anlassbezogen/aktuell). Die entsprechenden Daten werden gespeichert, die Zugangsberechtigung über eine Webanwendung auf dem Smartphone oder durch eine schriftliche Zugangskarte erteilt.

Die Zugangsberechtigung wird beim Einlass zu Veranstaltungen lückenlos überprüft. Es erfolgen stichprobenhafte Identitätskontrollen.

Der Boardingpass für Geimpfte ist (14 Tage nach erfolgter abschließender Impfung) für ein Jahr gültig, auf Grundlage eines Genesungsnachweises für 6 Monate. Negative Schnell- oder PCR-Tests berechtigen zum Erhalt einer Zugangserlaubnis für 48 Stunden - gemessen am Zeitpunkt des Tests.

Das UDE-Boardingverfahren startet am 4. Oktober. Die Check-In-Schalter sind von 8 bis 16.30 Uhr besetzt.

Weitere Informationen & Check-In-Standorte: https://www.uni-due.de/de/covid-19/ude-boarding.php