Promotionsausschuss der Mercator School of Management, Fakultät für Betriebswirtschaftslehre
Mitglieder des Promotionsausschusses
Gruppe der Professorinnen und Professoren
Prof. Dr. Jochen Gönsch (Vorsitzender)
Prof. Dr. Alf Kimms (stellvertretender Vorsitzender)
Prof. Dr. Eugen Kovac
Prof. Dr. Marie Paul
Prof. Dr. Tobias Seidel
Prof. Dr. Jens Wrona
Prof. Dr. Joachim Prinz (stellv. Mitglied)
Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Priyanha Logeswaran
Thiemo Wasielewski
Helen Hofmann (beratendes, studentisches Mitglied)
Anschrift
Universität Duisburg-Essen
Mercator School of Management
Promotionsausschuss
Lotharstr. 65
47057 Duisburg
Zulassung zum Promotionsverfahren
(1) Welche Unterlagen sind für die Zulassung zum Promotionsverfahren gem. § 6 PromO 2012 einzureichen?
(siehe Promotionsordnung der MSM / Hinweis: Aufgrund eines einstimmigen Beschlusses des Fakultätsrats vom 19.07.2017 findet die Anlage 4 keine Anwendung mehr):
- ausgefüllter Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren (unterschrieben)
- unterschriebener Lebenslauf inkl. Geburtstag, Geburtsort, Wohnadresse, E-Mailadresse, Staatsangehörigkeit(en), Bildungsgang
- Heiratsurkunde (sofern zutreffend)
- Nachweise über das Vorliegen der erforderlichen Zugangsvoraussetzungen gemäß § 4 PromO 2012:
- Masterzeugnis und Masterurkunde im Original oder als beglaubigte Kopie
- sowie Bachelorzeugnis im Original oder als beglaubigte Kopie
- und das Abiturzeugnis im Original oder als beglaubigte Kopie bzw. ein von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis im Orginal oder als beglaubigte Kopie
- Exposé über die vorläufige Thematik der beabsichtigten Dissertation
(keine festen Vorgaben zu Form bzw. Seitenanzahl)
- zweifache Ausfertigung der Betreuungsvereinbarung
(unterschrieben durch Betreuerin/Betreuer, Antragstellerin/Antragsteller – die Unterschriften sind durch die Antragstellerin/den Antragsteller einzuholen)
(2) Wann erfolgt die Abgabe?
Die Antragsunterlagen für die Zulassung zum Promotionsverfahren können unabhängig von den Sitzungsterminen des Promotionsausschusses jederzeit nach vorheriger Terminvereinbarung mit Frau Nowak eingereicht werden. Die Entscheidung des Promotionsausschusses über die Zulassung zum Promotionsverfahren wird der Antragstellerin/ dem Antragsteller schriftlich zugesandt. Mit der Zulassung geht die Eintragung in die Promovendenliste der MSM einher.
(3) Wo und wie erfolgt die Abgabe der Unterlagen?
Die vollständigen Unterlagen sind im Dekanat bei Frau Severine Nowak (LB 033) einzureichen. Es werden nur beglaubigte Kopien angenommen. Alternativ sind die Zeugnisse und Urkunden im Original vorzulegen. Beglaubigte Kopien können vor Ort von Frau Nowak erstellt werden. Bitte beachten Sie, dass nur vollständig eingereichte Unterlagen zum Promotionsverfahren bearbeitet werden.
(4) Informationen zur Einschreibung in den Promotionsstudiengang Betriebswirtschaftslehre
Bitte beachten Sie die Regelungen zur Einschreibepflicht gemäß der Einschreibungsordnung der Universität Duisburg-Essen und nehmen Sie das Handout zur Einschreibung in den Promotionsstudiengang zur Kenntnis. Für die Einschreibung in den Promotionsstudiengang "Betriebswirtschaftslehre" ist die schriftliche Bestätigung des Promotionsausschusses über die Zulassung zum Promotionsverfahren / Aufnahme in die Promovendenliste erforderlich. Darüberhinausgehende Informationen zur Einschreibung finden Sie auf den Seiten des Einschreibungswesens(ergänzend: Kontakt Einschreibungswesen). Die Datenschutzinformationen zur Einschreibung entnehmen Sie bitte hier.
Zulassung zur Promotionsprüfung
(1) Welche Unterlagen sind für die Zulassung zur Promotionsprüfung gem. § 7 PromO 2012 einzureichen?
(siehe Promotionsordnung der MSM / Hinweis: Aufgrund eines einstimmigen Beschlusses des Fakultätsrats vom 19.07.2017 findet die Anlage 4 keine Anwendung mehr):
- ausgefüllter Antrag auf Zulassung zur Promotionsprüfung (unterschrieben)
- vier Ausfertigungen der Dissertation in maschinengeschriebener und gedruckter Form mit einzuheftender unterschriebener Erklärung gem. § 10 Abs. 6 PromO und Musterdeckblatt A
(Hinweis: Bitte verwenden Sie den exakten Wortlaut der Erklärung gemäß § 10 Abs. 6. PromO und das Musterdeckblatt A ohne Änderungen oder Zusätze)
- eine Ausfertigung der Dissertation in elektronischer Form (PDF-Datei auf USB-Stick)
- Inhaltsverzeichnis bei kumulativen Dissertation, das auf die einzelnen Beiträge und Co-Autoren verweist
- Erklärung zur Nutzung künstlicher Intelligenz (unterschrieben)
(2) Wann erfolgt die Abgabe?
Die Antragsunterlagen für die Zulassung zur Promotionsprüfung sind spätestens 21 Tage vor der Sitzung des Promotionsausschusses einzureichen. Die ordentlichen Sitzungen finden in der Regel zu Beginn und zum Ende der Vorlesungszeit statt.
Die nächste Sitzung des Promotionsausschusses findet am 03. Februar 2026 statt. Demnach sind die vollständigen Antragsunterlagen spätestens bis zum 13. Januar 2026 einzureichen. Um Terminvereinbarung mit Frau Nowak wird gebeten. Die Entscheidung des Promotionsausschusses über die Zulassung zur Promotionsprüfung wird der Antragstellerin/ dem Antragsteller schriftlich zugesandt.
(3) Wo erfolgt die Abgabe der Unterlagen?
Bitte legen Sie die Unterlagen im Dekanat bei Frau Severine Nowak (LB 033) vor. Bitte beachten Sie, dass nur vollständig eingereichte Unterlagen bearbeitet werden.
Ansprechpartnerin
Sollten Sie Fragen zum formalen Ablauf der Promotion haben, wenden Sie sich bitte an Frau Severine Nowak (dekanat (at) msm.uni-due.de).
Passwortgeschützter Bereich für die Mitglieder des Promotionsausschusses
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