Frist bis zum 1. Februar
Liebe Studierende,
ab sofort finden Sie auf der zentralen Prüfungs-Übersichtsseite der MSM weiterführende Informationen zu den alternativen Prüfungsformen für die kommenden Prüfungsphasen. Außerdem sind dort Hinweise zu einer von Ihnen bis zum 1. Februar 2021 einzureichenden Eigenständigkeitserklärung hinterlegt. Bitte informieren Sie sich deshalb gründlich und regelmäßig auf der genannten Seite.