Studentinnen und Studenten der MSM können innerhalb des ERASMUS-Programms ("European Community Action Scheme for the Mobility of University Students") ein bis zwei Semester an einer der 23 europäischen Partnerinstitution der MSM studieren. Das ERASMUS-Programm ist Teil des "Life-Long-Learning"-Programms (LLP) der EU und soll die Zusammenarbeit und Mobilität im Bildungssektor zwischen den Teilnehmerstaaten fördern.
Für MSM-Studierende ist die Teilnahme am ERASMUS-Programm eine der einfachsten und kostengünstigsten Möglichkeiten einen Auslandsaufenthalt zu organisieren. An den Partnerhochschulen müssen keine Studiengebühren entrichtet werden und Teilnehmer erhalten einen monatlichen Mobilitätszuschuss (je nach Zielland zwischen 100 und 150 Euro; die Höhe des Mobilitätszuschuss richtet sich nach den bewilligten Mitteln und der Anzahl der Studierenden, die ins Ausland gehen wollen).
Für das Studium innerhalb des ERASMUS-Programms sollten Studierende folgende Punkte beachten:
- Studierende, die sich für ein Auslandsstudium im ERASMUS-Programm interessieren, sollten sich zunächst über die Voraussetzungen für eine Bewerbung informieren.
- Da die Plätze an den Partneruniversitäten begrenzt sind, erfolgt die Auswahl primär durch die Beurteilung der Studienleistungen und sekundär durch die Beurteilung der sprachlichen und sonstigen Qualifikationen.
- Ein ERASMUS-Auslandssemester wird generell im vierten oder fünften (Bachelor) oder im zweiten oder dritten Semester (Master) empfohlen. Studierende sollten jedoch rechtzeitig mit der Planung beginnen und die jeweiligen Bewerbungsfristen beachten (15. März für das Herbstsemester, 1. September für das Frühjahr)
- Es wird vorausgesetzt, dass Bewerber ausreichend Sprachkenntnisse in der Unterrichtssprache der Zieluniversität haben. Sollte die Partnerinstitution keine offiziellen Mindestanforderungen für das Sprachniveau haben, reicht in der Regel ein Nachweis in Form von Kopien des Abiturzeugnis oder der Teilnahme an Sprachkursen.
- In der Regel ist die Dauer des Aufenthaltes auf ein Semester begrenzt. Beim Start zum Wintersemester besteht allerdings die Möglichkeit, den Aufenthalt um ein Semester zu verlängern. Dies ist jedoch nur möglich, sofern genügend Plätze an der jeweiligen Partnerhochschule vorhanden sind. Eine Verlängerung des Aufenthaltes muss in jedem Fall mit den Koordinatoren der MSM abgestimmt werden.
Weitere Informationen
ERASMUS-Partneruniversitäten der MSM
Voraussetzungen für die Teilnahme am ERASMUS-Programm
Bewerbungsunterlagen
Informationen des Akademischen Auslandsamts
ERASMUS-Studentencharta