Diplomarbeit/Masterarbeit
Im Fach Betriebswirtschaftliche Steuerlehre kann nur derjenige Schwerpunkt- oder Wahlfachstudierende seine Diplomarbeit schreiben, der erfolgreich am Schwerpunktfachseminar teilgenommen hat. Ein bestandenes Seminar ist zwingende Voraussetzung für die Vergabe eines Diplomarbeitsthemas.
Für das Seminar hat jeder Teilnehmer im Vorfeld eine Seminararbeit anzufertigen und auf dem Seminar einen Vortrag zu halten. Da die Seminararbeit als eine Art "Generalprobe" für die Diplomarbeit anzusehen ist, sollte diese Arbeit möglichst nicht am Anfang des Hauptstudiums geschrieben werden! M.a.W. ist es sinnvoll, vor der Seminararbeit in Betriebswirtschaftlicher Steuerlehre schon mehrere Seminararbeiten in anderen Fächern geschrieben zu haben.
Die Anmeldung zu den jeweiligen Seminaren erfolgt am Ende des vorangehenden Semesters, damit die Seminararbeit in der vorlesungsfreien Zeit geschrieben werden kann. Die Termine werden durch einen Aushang rechtzeitig angekündigt. Das Seminar findet während des Semesters in Form einer Blockveranstaltung außerhalb der Uni (derzeit in Bielefeld) statt, um auch das Kennenlernen der HauptstudiumsstudentInnen untereinander zu fördern; deshalb sind auch "Freerider" willkommen.
Die allgemeinen Regeln über die Anfertigung wissenschaftlicher Arbeiten sind selbstverständlich auch bei den Seminararbeiten einzuhalten. Verwiesen sei hierzu auf den "
Leitfaden zur Anfertigung wissenschaftlicher Arbeiten" sowie auf die 4-stündige Übung zur "Anfertigung wissenschaftlicher Arbeiten". Die Teilnahme an dieser Übung ist eine Formalvoraussetzung zur Teilnahme am Seminar und sie findet jeweils rechtzeitig vor der Seminaranmeldung statt (bitte Aushang am schwarzen Brett beachten).
Weiterhin sollte rechtzeitig daran gedacht werden, bei der Bearbeitung eines Seminarthemas die Gliederung oder auch nur eine Grobgliederung mit den Mitarbeitern des Lehrstuhls abzusprechen, um Fehlentwicklungen zu vermeiden.
Zur Unterstützung des Lerneffekts (durch nichts lernt man besser, als durch die eigenen Fehler), werden die Korrekturexemplare der Seminararbeiten an die SchreiberInnen am Ende des Seminars zurückgegeben.
Nach der "Generalprobe" Seminararbeit besteht dann (hoffentlich) die Fitness für die Diplomarbeit. Auch für Hochschulwechsler gilt: Eine Diplomarbeit ohne vorherige Seminararbeit im Fachgebiet Betriebswirtschaftlcihe Steuerlehre in Duisburg ist nicht möglich!
Die Diplomarbeit ist laut Prüfungsordnung eine Drei-Monats-Arbeit. M.a.W. ist weder eine monatelange Themensuche und auch kein sechsmonatiges Schreiben an einem Thema von der Prüfungsordnung vorgesehen noch werden sie vom Lehrstuhl praktiziert. Im Regelfall kommen StudentInnen die am Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre eine Diplomarbeit schreiben wollen, mit dem Anmeldebogen des Prüfungsamtens (nicht vergessen!) die Sprechstunde von Herrn Prof. Dr. Volker Breithecker und erhalten dort nach ausführlicher Beratung und Auslotung entsprechender Interessen und eigener Vorstellungen mehrere Diplomarbeitsthemen zur Auswahl. Hierbei sind selbstverständlich eigene Themenvorschläge erwünscht. Mit der Vergabe des Themas läuft sofort die Drei-Monats-Frist.
Die Betreuung der Diplomarbeiten erfolgt durch die Mitarbeiter des Lehrstuhls und durch Herrn Prof. Dr. Volker Breithecker. Noch stärker als bei Seminararbeiten ist auf die Einhaltung der Formalia sowie eine sinnvolle Gliederung etc. zu achten. Insoweit sollte auch hier eine rechtzeitige Vorstellung der Gliederung erfolgen!
Die Bekanntgabe der Diplomarbeitsnote erfolgt wiederum in meiner Sprechstunde. Hierzu wird durch das Sekretariat eingeladen (vorheriges Nachfragen beschleunigt die Korrektur nicht!).
Bachelorarbeit
Die Bachelor-Arbeit ist eine Prüfungsarbeit, welche die wissenschaftliche Ausbildung im Bachelor-Studiengang abschließt. Zur Bachelor-Arbeit kann nur zugelassen werden, wer mindestens 142 Anrechnungspunkte (Credits) (PO 2005: 138 Credits, PO 2009: 142 Credits) durch erfolgreich absolvierte studienbegleitende Prüfungen erworben hat. Für nähere Informationen zu den Anrechnungspunkten und zur Verteilung auf die einzelnen Lehrveranstaltungen siehe die
Prüfungsordnung.
Die allgemeinen Regeln über die Anfertigung wissenschaftlicher Arbeiten sind selbstverständlich auch bei dieser Arbeit einzuhalten. Verwiesen sei hierzu auf den "
Leitfaden zur Anfertigung wissenschaftlicher Arbeiten" sowie insbesondere auf die 4-stündige Übung "Anfertigung wissenschaftlicher Arbeiten". Die Teilnahme an dieser Übung ist für Studenten der Bachelor PO 2009 eine Formalvoraussetzung für die Anfertigung der Bachelor-Arbeit; für Studenten der Bachelor PO 05 wird sie dringend empfohlen.
Die Bearbeitungszeit für die Bachelor-Arbeit, die einen Umfang von ca. 25-35 Textseiten haben soll, beträgt sechs bzw. acht Wochen (PO 2005: sechs Wochen, PO 2009: acht Wochen). Während dieser Zeit sollte die Gliederung oder auch nur eine Grobgliederung rechtzeitig mit den Mitarbeitern des Lehrstuhls abgesprochen werden, um Fehlentwicklungen zu vermeiden.
Wer seine Bachelor-Arbeit am Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre schreiben möchte, sollte frühzeitig zu einem Vorgespräch in die Sprechstunde von Herrn Prof. Dr. Volker Breithecker kommen. Dort kann gemeinsam überlegt werden, ob genügende Kenntnisse des wissenschaftlichen Arbeitens vorhanden sind bzw. wie diese noch vertieft werden können. Zur eigentlichen Vergabe des Themas ist der Anmeldebogen des Prüfungsamtes in die Sprechstunde von Herrn Prof. Dr. Volker Breithecker mitzubringen. Mit der Vergabe des Themas nach ausführlicher Beratung und Ausloten entsprechender Interessen läuft sofort (ohne Vorlauf) die sechs- bzw. achtwöchige (PO 2005: sechswöchige, PO 2009 achtwöchige) Bearbeitungsfrist.
Die Betreuung der Bachelor-Arbeiten erfolgt durch die Mitarbeiter des Lehrstuhls und durch Herrn Prof. Dr. Volker Breithecker.
Die Bekanntgabe der Note erfolgt wiederum in der Sprechstunde von Herrn Prof. Dr. Volker Breithecker. Hierzu wird durch das Sekretatriat eingeladen.
Die Belegung der Bachelorvertiefung "Accounting and Finance" ist keine Voraussetzung für das Schreiben einer Bachelor-Arbeit am Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre. Neben rein steuerlichen Themen können auch allgemeine betriebswirtschaftliche Themen gewählt werden.
Bis jetzt wurden am Lehrstuhl u.a. folgende Bachelorarbeitsthemen bearbeitet:
Nach erfolgreichem Abschluss der gesamten Bachelor-Prüfung wird der Bachelor-Grad "Bachelor of Science" (PO 2005: "Bachelor of Science in Business Administration") verliehen.
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