Häufig gestellte Fragen

  1. Was ist klausurrelevant?
    Für die Klausuren an unserem Lehrstuhl gibt es grds. keine Eingrenzungen. Relevant für die Klausur ist immer jeweils das in der Vorlesung Besprochene. In dem Semester, in dem keine Vorlesung gehalten wird, ist entsprechend der Inhalt der Vorlesung des letzten Semesters relevant.
  2. Wird vom Lehrstuhl eine Klausureinsicht angeboten?
    Eine Klausureinsicht wird vom Lehrstuhl nach jedem Semesterblock (für die in diesem Block geschriebenen Klausuren) angeboten. Diese findet zumeist in der ersten oder zweiten Vorlesungswoche des neuen Blocks/Semesters statt. Die genauen Termine werden rechtzeitig auf der Homepage des Lehrstuhls durch einen Aushang bekannt gemacht. Aus organisatorischen Gründen ist eine Klausureinsicht an anderen Tagen nicht möglich. Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig.
  3. Können am Lehrstuhl auch mündliche Prüfungen abgelegt werden?
    Ja. Mündliche Prüfungen sind grundsätzlich in allen von Herrn Prof. Breithecker angebotenen Fächern in Einzelfällen und nach Rücksprache möglich. Hiervon ausgenommen sind Drittversuche.
    Mündliche Prüfungen bei Herrn Prof. Zisowski und Herrn Kruse sind nicht möglich.
  4. Wie läuft die Anmeldung zu einer mündlichen Prüfung ab?
    Wer eine mündliche Prüfung ablegen möchte, muss sich zunächst– wie auch bei schriftlichen Prüfungen – fristgerecht zur Prüfung beim Prüfungsamt anmelden. Danach ist dem Prüfungsamt mitzuteilen, dass die Prüfung mündlich abgelegt werden soll. Diese Mitteilung muss beim Prüfungsamt innerhalb des Abmeldezeitraums eingehen. Eine Anmeldung zur mündlichen Prüfung ist daher nur bis zwei Wochen vor dem schriftlichen Prüfungstermin möglich. Die individuelle Terminabsprache mit dem Lehrstuhl erfolgt über Frau Küpper (Sekretariat). Es ist zu beachten, dass auch bei mündlichen Prüfungen die in den Prüfungsordnungen angegebenen Abmeldefristen gelten.
  5. Gibt es spezielle Termine für mündliche Prüfungen?
    Nein. Die Terminabsprache mit dem Lehrstuhl (Frau Küpper) erfolgt individuell. Es ist zu beachten, dass die mündliche Prüfung spätestens am Ende des Semesters der Anmeldung abgelegt werden muss, d.h. bis zum 31.03 bzw. 30.09.
  6. Wo erfahre ich die Klausurtermine?
    Die Klausurtermine werden auf den Seiten des Zentralen Prüfungsamts für den jeweiligen Studiengang veröffentlicht (http://www.uni-due.de/zentrales_pruefungsamt/index.shtml).
  7. In welchem Block werden die jeweiligen Klausuren angeboten?
    Grundsätzlich gilt, dass die Klausur direkt nach der abgeschlossenen Vorlesung stattfindet. Wird eine Vorlesung in einem Semester nicht angeboten, findet die Klausur grundsätzlich im zweiten Block statt. Weitere Information sind unter Lehre>Lehrveranstaltungen für die jeweilige Vorlesung im Bereich „Prüfungsart“ abrufbar (http://www.msm.uni-due.de/index.php?id=1671).
  8. Wo werden die Klausuren geschrieben?
    Die Klausurorte werden auf den Seiten des Zentralen Prüfungsamts für den jeweiligen Studiengang veröffentlicht (http://www.uni-due.de/zentrales_pruefungsamt/index.shtml).
  9. Wie finde ich meine Sitzplatznummer für eine Klausur?
    Die Sitzplatznummern werden vom Lehrstuhl auf der Homepage veröffentlicht. Diese sind unter Lehre>Prüfungen abrufbar (http://www.msm.uni-due.de/index.php?id=5494). Dort werden auch die Ergebnislisten veröffentlicht.
  10. In welchem Semester werden welche Vorlesungen gelesen?
    Eine Übersicht über den Vorlesungsturnus findet sich auf der Homepage unter Lehre>Curriculum (http://www.msm.uni-due.de/index.php?id=1672).
  11. Welche Vorlesungen sind für meinen Studiengang relevant?
    Eine Veranstaltungsübersicht für die jeweiligen Studiengänge findet sich auf der Homepage unter Lehre>Curriculum (http://www.msm.uni-due.de/index.php?id=1672).
  12. Was versteht der Lehrstuhl unter unkommentierten Gesetzen?
    Unserer Meinung nach bedeutet unkommentiert nicht „jungfräulich“. Erlaubt sind Unterstreichungen, Markierungen und Gesetzesquerverweise durch entsprechende Paragraphenangabe. Ebenso sind bunte Haftnotizen oder ähnliches als Register zulässig. Zum schnelleren Wiederauffinden können hierauf Paragraphen oder Worte/Überschriften aus dem Gesetzestext verwendet werden. Begriffe, die nicht im Gesetz vorkommen, dürfen hier jedoch nicht verwendet werden. Auf keinen Fall ist es zulässig, den Gesetzestext durch eigene Erläuterungen (auch wenn sie noch so kurz sind) verständlicher zu machen.
    Wenn sich jemand nicht sicher ist, ob sein Gesetzestext den geschilderten Anforderungen entspricht, sollte dieser vor (!) Beginn der Prüfung der Gesetzestext den Aufsichtspersonen gezeigt werden. Kommentierte Gesetzestexte stellen nämlich unerlaubte Hilfsmittel dar und ihr Mitführen wird schon als Täuschungsversuch im Sinne der Prüfungsordnung gewertet. Dies gilt selbstverständlich auch für von Kommilitonen geliehene Gesetzestexte, die man in der Prüfung verwenden möchte. Für Kommentierungen in geliehenen Gesetzestexten ist man selbst verantwortlich.
  13. Welche Voraussetzungen müssen für das Schreiben einer Diplom-, Master- oder Bachelorarbeit am Lehrstuhl erfüllt sein?
    Siehe hierzu unsere ausführlichen Hinweise auf der Homepage unter Lehre>Diplom-, Master-, Bachelorarbeiten (http://www.msm.uni-due.de/index.php?id=4472).
  14. Wann findet die Übung zur „Anfertigung wissenschaftlichen Arbeiten“ statt?
    Die Übung zur „Anfertigung wissenschaftlichen Arbeiten“ wird jedes Semester von mehreren Lehrstühlen angeboten. Die Organisation erfolgt zentral durch das Dekanat. Die konkreten Termine sind im Opens external link in new windowLSF hinterlegt.
  15. Wann findet die Anmeldung zum Seminar statt?
    Die Anmeldung erfolgt am Ende des vorangegangenen Semesters, damit die Seminararbeit in der vorlesungsfreien Zeit geschrieben werden kann. Die Termine werden rechtzeitig durch einen Aushang auf der Homepage des Lehrstuhls bekannt gegeben. Weitere Informationen zum Seminar sind auf der Homepage abrufbar unter Lehre>Seminare (http://www.msm.uni-due.de/index.php?id=1670).
  16. Wie ist der mündliche Seminarvortrag zu gestalten?
    Siehe hierzu unsere ausführlichen Hinweise auf der Homepage unter Lehre>Seminare: "Hinweise zum Vortrag" (http://www.msm.uni-due.de/fileadmin/Dateien/Taxation/Sonstiges/VORTRAG.PDF)
  17. Was ist die DATEV-Übung?
    Die DATEV-Übung soll einen Überblick über das Programmangebot der DATEV vermitteln und anhand der Bearbeitung eines Musterfalls einen Einblick in die Programme geben, die in vielen Steuerberatungskanzleien eingesetzt werden. Die Übung findet (mit Teilnehmerbegrenzung) in jedem Semester statt. Die genauen Termine werden rechtzeitig auf der Homepage des Lehrstuhls durch einen Aushang bekannt gemacht. Eine vorherige Anmeldung ist notwendig.
  18. Werden Übungen zu den Vorlesungen angeboten?
    Zu den angebotenen Schwerpunktvorlesungen im Master Accounting and Finance sowie zur Veranstaltung Steuerliches Verfahrensrecht werden Übungen angeboten. In die Veranstaltung Grundlagen der Unternehmensbesteuerung ist die Übung bereits integriert. Darüber hinaus wird eine Übung zur Vorlesung Einführung in die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre angeboten. Grundsätzlich finden die Übungen als ganztägige Blockveranstaltung jeweils nach der abgeschlossenen Vorlesung statt; zur Veranstaltung Internationale Betriebswirtschaftliche Steuerlehre wird eine semesterbegleitende Online-Übung angeboten. Die genauen Termine der Blockveranstaltungen werden rechtzeitig auf der Homepage des Lehrstuhls durch einen Aushang bekannt gemacht. Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig.
  19. Wo finde ich alte Klausuren?
    Alte Klausuren zur Klausurvorbereitung sind auf der Homepage unter Lehre>Lehrveranstaltungen für die jeweilige Vorlesung im Bereich „Material“ abrufbar (http://www.msm.uni-due.de/index.php?id=1671&no_cache=1).
  20. Wo finde ich Vorlesungsfolien/-skripten?
    Vorlesungsfolien/-skripten sind auf der Homepage unter Lehre>Lehrveranstaltungen für die jeweilige Vorlesung im Bereich „Material“ abrufbar (http://www.msm.uni-due.de/index.php?id=1671).
  21. Ich kann die Bezeichnung der Vorlesung in der Prüfungsordnung keiner angebotenen Vorlesung zuordnen. Welche Vorlesung muss ich besuchen?
    Eine Übersicht über die Zuordnung von Vorlesungsbezeichnungen zu angebotenen Veranstaltungen findet sich auf der Homepage unter Lehre>Curriculum (http://www.msm.uni-due.de/index.php?id=1672).
  22. Wann werden die Termine für die von Herrn Prof. Zisowski und Herrn Kruse gehaltenen Vorlesungen  bekannt gegeben?
    Sobald die Termine feststehen, werden sie auf der Homepage unter Lehre>Lehrveranstaltungen und der entsprechen Vorlesung sowie auf dem schwarzen Brett umgehend veröffentlicht. Nur auf diese Weise veröffentlichen Termine sind maßgeblich!
  23. Wie werden Veranstaltungen von small business management (sbm) im Ergänzungsbereich E2 angerechnet (Prüfungsordnung Bachelor BWL 2009)?
    Siehe hierzu unsere ausführlichen Hinweise auf der Homepage unter Lehre>Lehrveranstaltungen für die jeweilige Vorlesung im Bereich "Material" oder hier.                                                                                                                               
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16.05.2013 13:11
Sprechstunde Katharina Ronig

Die Sprechstunde von Katharina Ronig wird aufgrund der Pfingstferien vom 21.05.2013 auf den...

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16.05.2013 13:04
DATEV-Übung

Die DATEV-Übung findet auch in diesem Semester wieder statt. NEU: Ab diesem Semester kann die Übung...

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15.05.2013 13:43
Übung zum wissenschaftlichen Arbeiten - Teilnehmer

Folgende Teilnehmer haben ausreichend Credits, um an der Übung zum wissenschaftlichen Arbeiten am...

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17.05.2013 14:34
Soft Skills-Kurse von MLP

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14.05.2013 11:22
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Der Mercator School of Management stehen für 2013 noch Mittel aus der Förderlinie...

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12.05.2013 16:00
Klausuranmeldephase im Sommersemester 2013

6. bis 19. Mai

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